Für Stellensuchende

Ihr Start in der Schweiz

Sie kommen aus dem EU- oder EFTA-Raum und möchten in der Schweiz in der Region arbeiten? Wir begleiten Sie durch die Formalitäten.

Worum Sie sich kümmern müssen

Die vier wichtigsten Punkte

  • AufenthaltsbewilligungFür EU/EFTA-Bürger meist die Bewilligung B oder L. Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage dafür.
  • DiplomanerkennungBerufsabschlüsse aus dem Ausland werden vom SBFI auf Gleichwertigkeit geprüft. Planen Sie dafür Zeit ein.
  • KrankenversicherungDie Grundversicherung ist obligatorisch und muss innerhalb von drei Monaten nach Einreise abgeschlossen werden.
  • Anmeldung am WohnortMelden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Ihres Wohnorts an.

Diplomanerkennung

Ein anerkannter Abschluss öffnet Türen

Für viele Berufe genügt in der Schweiz die Berufserfahrung. Wo ein geschützter Titel oder eine Bewilligung verlangt wird, prüft das SBFI die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses. Das Verfahren dauert je nach Herkunftsland und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Monate.

  • Diplom und Notenausweise in beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis der Berufserfahrung
  • Sprachnachweis Deutsch, für die meisten Stellen mindestens A2 bis B1
  • Fahrausweis, Stapler- oder Kranausweis, falls vorhanden
Wir helfen beim Dossier

Häufige Fragen

Kann ich schon arbeiten, während die Anerkennung läuft?

In vielen Fällen ja – zum Beispiel als Hilfskraft im Lager, im Bau oder in der Produktion, je nach Ausbildung und Betrieb. Wir prüfen mit Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.

Welches Sprachniveau brauche ich?

Auf dem Bau und in der Produktion genügt oft A2 bis B1. Für Kundenkontakt, Administration und Führungsaufgaben wird in der Regel B2 verlangt.

Helfen Sie bei der Wohnungssuche?

Wir vermitteln keine Wohnungen, geben Ihnen aber Hinweise zur Region und stellen bei Bedarf den Kontakt zum Betrieb her, der manchmal ein Personalzimmer anbietet.

Fragen zu Ihrem konkreten Fall?Schreiben Sie uns kurz, woher Sie kommen und welches Diplom Sie haben.